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Die Finanzbranche hat sich in den letzten Jahren stark modernisiert. Neben den klassischen Transaktionen an Automaten oder direkt am Schalter sind vor allem viele neue Zahlungsmodelle im digitalen Bereich hinzugekommen. Die Geldflüsse sind schneller und vielzähliger, weshalb es umso wichtiger ist, die Bargeldflüsse zu kontrollieren.
Gelangt Bargeld erst einmal in das System, wird es als legitim anerkannt. Das erzeugt ein großes Problem für die Behörden, die der Geldwäsche auf den Grund gehen wollen. Deshalb kommen mit dem neuen Geldwäschegesetz einige Änderungen auf Dich zu, die für mehr Transparenz sorgen sollen. Das trifft sowohl auf das Berufliche als auch auf das Private zu.
Lese jetzt, wie viel Du ohne Kontrolle und ohne Finanzamt überweisen kannst.
Grundsätzlich darfst Du so viel Geld überweisen, wie Du möchtest! Egal, ob 10.000 Euro, 20.000 Euro oder 100.000 Euro – all das ist vollkommen legitim. Denn wenn das Geld bereits auf einem Bankkonto zur Verfügung steht und auf ein anderes Bankkonto transferiert werden soll, ist das Geld irgendwann einmal auf dem sendenden Konto auf einem gesicherten Weg dort hingekommen. Also zum Beispiel durch Gehalt, Rente, Schenkung oder eine Bareinzahlung, die von der Bank genehmigt worden ist.
Hinweis: Lediglich wer Waren oder Dienstleistungen in bar (!) zahlt, sollte etwas aufpassen. Genauso bei er Einzahlung von Bargeld auf das Konto. Denn dort gibt es ab 10.000 Euro eine Nachweispflicht, woher das Geld stammt.
Beachte dabei auch, dass Schenkungen ab 20.000 Euro steuerpflichtig für den Empfänger sein können. Für Ehepartner und Verwandte können die Grenzen wesentlich höher liegen. Überwiesen werden darf Geld in einer solchen Höhe trotzdem „einfach so“.
Lediglich bei Auslandsüberweisungen gibt es nach §11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ab einem Betrag von 12.500 Euro eine Meldepflicht: Egal, ob Du Sender oder Empfänger bist.
Tipp für die „Verschleierung“ von Zahlungen:
– Grundsätzlich ist es unproblematisch, hohe Zahlungen per Überweisung zu senden: Das Finanzamt muss (meist) nicht involviert werden.
– Trotzdem möchten viele Menschen nicht, dass solche Zahlungen einfach nachvollziehbar sind.
– Wer ein neues „schufafreies“ Konto eröffnet, kann die Zahlungen „splitten“ und zum Teil über das neue Konto leiten.
– Durch diesen Umweg werden die Zahlungen schwerer nachvollziehbar, was viele Menschen gerne so hätten.
– Schritt 1: Bei diesem innovativen Anbieter >> ein neues Online-Girokonto anlegen
– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– Das Konto bleibt der SCHUFA damit unbekannt.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
– Schritt 2: Das neue Girokonto zur Umleitung von Zahlungen verwenden
– Dieses neue Konto (welches der SCHUFA nicht bekannt ist) kann verwendet werden, um Zahlungen zu splitten und umzuleiten.
– Dadurch können große Zahlungen gesplittet werden: Es ist so nicht erkennbar, dass es sich „eigentlich“ um eine große Einmalzahlung handelt.
– Beispiel: 20.000 € sollen überwiesen werden. Statt einer Einmalzahlung von 20.000 € auf das Zielkonto wird der Betrag gesplittet. Zum Beispiel in 7.000€, 7.000 € und 6.000 €. Das erste Geld wird über das neue „schufafreie“ Konto überwiesen und später vom „schufafreien“ Konto auf das Zielkonto gesendet. Das zweite Geld wird direkt auf das Zielkonto überwiesen. Und das dritte Geld wird wieder über das „schufafreie“ Konto geleitet.
– Damit gibt es keinen direkten Geldfluss von 20.000 €, welcher gegebenenfalls eher kontrolliert wird als die kleineren Zahlungen.
Inhalt
Tipp vorab: Jetzt Zinsen sichern und Tagesgeldkonto eröffnen
Diese Beträge können bar eingezahlt oder überwiesen werden
„Wie viel Geld kann man überweisen ohne Finanzamt?“ Das ist eine Frage, die sich nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes einige stellen.
Bei Bareinzahlungen gilt: Bis vor Juni 2017 durften noch 15.000 Euro von bar auf das Konto überwiesen werden, ohne Finanzamt oder Bankenaufsicht zu benachrichtigen. Aktuell müssen Bankkunden bei der Überweisung von hohen Beträgen bereits ab 10.000 Euro die Herkunft nachweisen – das gilt immer dann, wenn eine Barzahlung in dieser Höhe erfolgt. Möchtest Du heute einen solchen Betrag überweisen, musst Du Deinen Personalausweis oder ein anderes Dokument vorlegen, das Deine Identität bestätigt.
Dieses Vorgehen tritt ebenso in Kraft, wenn Teilzahlungen vorgenommen werden, bei denen jede einzelne Bar-Zahlung den Wert von 10.000 Euro überschreitet. Beim „Überweisen“ von Bargeld auf ein eigenes Konto musst Du ab dem Betrag von 10.000 Euro mit den entsprechenden Belegen nachweisen, woher das Geld stammt.
Bei anonymen Bargeldgeschäften wird die Frage, wie viel Geld ohne Kontrolle transferiert werden kann, eindeutig mit einem recht niedrigen Wert von nur 2.000 Euro beantwortet. Dabei wird auch das Zahlen mit Kredit- oder EC-Karte als Bargeldzahlung gewertet. Nachweispflichtig werden private oder geschäftliche Kunden auch dann, wenn eine Überweisung gelegentlich durchgeführt wird und beispielsweise Währungen umgetauscht oder Edelmetalle eingekauft werden.
Geeignete Belege für Einzahlungen
Geeignete Belege, die für die Aufsichtsbehörden bei der Frage „Wie viel Geld kann man überweisen ohne Finanzamt?“ sind beispielsweise ein aktueller Kontoauszug oder das Sparbuch des Kunden, bei dem die Auszahlung vermerkt ist. Des Weiteren sind Quittungen über Sortengeschäfte, Testamente, Erbscheine oder ähnliche Dokumente zulässig. Du kannst auch Rechnungs- oder Verkaufsbelege von einem Auto- oder Edelmetallverkauf vorlegen.
Eine Prüfung der Auftraggeber und Empfänger einer Überweisung wird jedoch vom Finanzinstitut bereits bei einer Höhe von 1.000 Euro durchgeführt. Besonders genau hingeschaut wird bei der Frage, wie viel Geld überwiesen werden kann, wenn es sich um eine Überweisung in Drittländer handelt.
In diesen Fällen tritt das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Kraft, das besagt, dass eingehende Überweisungen aus dem Ausland und Überweisungen, die ins Ausland gehen, ab einem Wert von 12.500 Euro meldepflichtig sind.
Neues Geldwäschegesetz soll für mehr Transparenz sorgen
Mit diesen neuen Regeln hinsichtlich, wie viel Geld überwiesen werden kann, ohne Finanzamt oder einer anderen Behörde, soll der Geldwäsche vorgebeugt werden. Bei Transaktionen mit hohen Summen werden nun die Verhältnisse des Auftraggebers untersucht. Außerdem muss der Empfänger genau angegeben werden.
Bei zweifelhaften Umständen des Senders oder Empfängers kann die Überprüfung auch schon bei geringeren Beträgen um die Tausend Euro ausgelöst werden. Diesen Punkt musst Du vor allem dann berücksichtigen, wenn Du eine Bargeldeinzahlung vornimmst oder bar eine Überweisung auf ein anderes Konto tätigst.
Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen in der Pflicht
Die Grundlagen zu „Wie viel Geld kann man überweisen ohne Finanzamt“ sollten sich nicht nur die großen Unternehmen anschauen, sondern auch diejenigen, die Autos, hochwertigen Schmuck oder Immobilien verkaufen.
Die Behörden haben ein vermehrtes Interesse daran, dem Terrorismus und andersartiger Kriminalität den Geldhahn abzudrehen. Mit den verschärften Obergrenzen bei Überweisungen und Bargeldeinzahlungen soll die Geldwäsche erschwert und bestenfalls unterbunden werden. Dabei sind die Grenzwerte in Deutschland noch längst nicht die härtesten. In Dänemark, Frankreich und Italien liegt die Grenze bei 1.000 Euro, in Griechenland sogar nur bei 500 Euro.
Dein Depotstudent Dominik
Tipp für die „Verschleierung“ von Zahlungen:
– Grundsätzlich ist es unproblematisch, hohe Zahlungen per Überweisung zu senden: Das Finanzamt muss (meist) nicht involviert werden.
– Trotzdem möchten viele Menschen nicht, dass solche Zahlungen einfach nachvollziehbar sind.
– Wer ein neues „schufafreies“ Konto eröffnet, kann die Zahlungen „splitten“ und zum Teil über das neue Konto leiten.
– Durch diesen Umweg werden die Zahlungen schwerer nachvollziehbar, was viele Menschen gerne so hätten.
– Schritt 1: Bei diesem innovativen Anbieter >> ein neues Online-Girokonto anlegen
– In 5 Minuten online abschließbar und sofort benutzbar.
– Vollständig kostenloses Konto.
– Keine SCHUFA-Abfrage und kein SCHUFA-Eintrag.
– Das Konto bleibt der SCHUFA damit unbekannt.
– 100 % Annahmequote: Auch mit sehr schlechter Schufa lässt sich dort problemlos ein Konto eröffnen.
– Kein Postident oder sonstige Bürokratie.
– Schritt 2: Das neue Girokonto zur Umleitung von Zahlungen verwenden
– Dieses neue Konto (welches der SCHUFA nicht bekannt ist) kann verwendet werden, um Zahlungen zu splitten und umzuleiten.
– Dadurch können große Zahlungen gesplittet werden: Es ist so nicht erkennbar, dass es sich „eigentlich“ um eine große Einmalzahlung handelt.
– Beispiel: 20.000 € sollen überwiesen werden. Statt einer Einmalzahlung von 20.000 € auf das Zielkonto wird der Betrag gesplittet. Zum Beispiel in 7.000€, 7.000 € und 6.000 €. Das erste Geld wird über das neue „schufafreie“ Konto überwiesen und später vom „schufafreien“ Konto auf das Zielkonto gesendet. Das zweite Geld wird direkt auf das Zielkonto überwiesen. Und das dritte Geld wird wieder über das „schufafreie“ Konto geleitet.
– Damit gibt es keinen direkten Geldfluss von 20.000 €, welcher gegebenenfalls eher kontrolliert wird als die kleineren Zahlungen.
Author: Jay Norman
Last Updated: 1703923081
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